Am 23. November tritt die nächste Stufe des Mietendeckels in Kraft: Vermieter*innen müssen auch in laufenden Mietverhältnissen von sich aus die Mieten reduzieren, wenn diese die festgeschriebenen Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten. Es ist unklar, ob alle Genossenschaften dieser Verpflichtung nachkommen. Wenn Zweifel bestehen, sollten Nutzer*innen jetzt prüfen, ob sie einen Anspruch auf Senkung der Nutzungentgelte haben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bietet auf ihren Seiten neben vielen nützlichen Informationen auch einen Mietendeckelrechner an, mit dem jede*r sein Nutzungsentgelt überprüfen kann.