Neue Genossenschaften, zumal, wenn sie bauen, verlangen inzwischen hohe Eigenanteile, um die Investition zu stemmen. Anteile von 500 €/qm sind keine Seltenheit mehr. Zwar ist das Geld nicht verloren, sondern wird nach Beendigung der Mitgliedschaft wieder ausgezahlt – aber Viele können die erforderlichen Summen nicht aufbringen. Einen Ausweg bietet ein günstiger Kredit von der KfW, die ihr Angebot zum 4. Oktober verbessert.
Seit geraumer Zeit fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Erwerb von Anteilen zu vergünstigten Bedingungen. Die neuen Konditionen dieser Kredite sehen folgendes vor: Wer einen Antrag stellt, kann bis zu 100.000 Euro Kredit zum verbilligten Zinssatz erhalten und bekommt einen Zuschuss von 15% der Kreditsumme. Das bedeutet: bei 100.000€ gibt es 15.000€ mehr oder weniger geschenkt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Genossenschaftswohnung selbst genutzt wird.
Die KfW-Kredite müssen – und hier liegt, das hat die Vergangenheit gezeigt, eine entscheidende Hürde – durch eine Hausbank oder Sparkasse beantragt werden. Die KfW: „Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Ihr Finanzierungsinstitut vereinbart mit Ihnen Form und Umfang der Besicherung“. Zu befürchten ist, dass auch künftig nur Personen dieses Förderinstrument nutzen können, die über gewisse Rücklagen verfügen und nun einen verbilligten Kredit bekommen. Für Menschen mit sehr geringem Einkommen müssen sicherlich andere Instrumente dazu kommen wie z.B. die Übernahme von Bürgschaften, damit auch sie von den KfW-Krediten profitieren.
Alle Informationen zu den KfW-Krediten gibt es in einem Merkblatt: Hier.