Novelle Genossenschaftsgesetz: Richtige Ziele, halbherzige Maßnahmen

Seit dem Frühsommer liegt der seit langem angekündigte Referentenwurf für ein “Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform” vor. Der unter der Federführung von Bundesjustizminister Buschmann (FDP) erarbeitete Gesetzentwurf verspricht eine Stärkung der Genossenschaft. Er setzt den Schwerpunkt auf Digitalisierung, Beschleunigung und Entbürokratisierung. Die GENOSSENSCHAFTER*INNEN haben in einer Stellungnahme für die Bundestagsfraktionen das Anliegen begrüßt, die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften zu verbessern. Aber der Entwurf werde diesem Anspruch nur teilweise gerecht. „Problematisch ist aus unserer Sicht vor allem, dass er keine Präzisierung des Genossenschaftsbegriffs vornimmt und damit renditeorientierten Anleger*innen weiterhin Möglichkeiten des Missbrauchs der Rechtsform „Genossenschaft“ bietet.“
Die Stellungnahme der GENOSSENSCHAFTER*INNEN im Wortlaut: Hier
Der Referententwurf: Hier

Ein Gedanke zu “Novelle Genossenschaftsgesetz: Richtige Ziele, halbherzige Maßnahmen

  1. Nicht gerecht ist eine schöne Umschreibung.
    Der Ausschluss oder eine Kündigungen seiner Wohnung, sollten grundsätzlich nur nach Beratung von 3 oder 5
    Mitglieder der jeweiligen Genossenschaft möglich sein. Denn die Geschäftsleitungen haben mitunter andere Inntresen wie die
    Bewohner der Wohnungen.
    In jedem gegenseitigen Vertrag erschöpfen sich sich die Verpflichtungen eben nicht nur in den Hauptpflichten, hier eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, sondern es obliegen ihnen auch Nebenpflichten/ Fürsorgepflichten.
    Die sind wichtig, da der Verlustes einer Wohnung zur Obdachlosigkeit und zum Verlust der Arbeit führen kann.
    duz

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