Die Berliner Genossenschaftsförderung findet nach wie vor kein großes Echo. Das geht aus den Zahlen hervor, die der Senat jetzt in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Grünen Abgeordneten Katrin Schmidberger ( Drucksache 19-20206, hier) vorlegte. Demnach hat seit dem In-Kraft-Treten der neuen Genossenschaftsförderung am 30.6.2023 nur die GSP eG – Genossenschaft selbstverwaltete Projekte – Fördermittel aus dem Neubauprogramm abgerufen. Etwas stärker war die Nachfrage bei der Förderung beim Bestandserwerb – hier haben vier Genossenschaften Mittel beantragt. Auffallend ist, dass bis auf eine Ausnahme – der Wohnungsbau-Verein Neukölln eG – nur „Junge Genossenschaften“ die Programme nutzen. Die Traditionsgenossenschaften, die über hohe Rücklagen verfügen und sowohl neu bauen als auch Bestände kaufen könnten, klagen zwar über die hohen Bau- und Sanierungskosten, lehnen aber die Programme ab, da die Förderung an die Vergabe eines Teils der Wohnungen an Mitglieder mit WBS-Schein verbunden ist. An dieser Verweigerungshaltung hat auch die Anhebung der Mietobergrenzen offenbar nichts geändert. So kann in der sogenannten Förderstufe 3 ein Nutzungsentgelt von 11,50 EUR nettokalt je m² Wohnfläche genommen werden. (Einen guten Überblick über die Förderprogramme gibt es hier )
Auch das Förderprogramm zur Unterstützung des Erwerbs von Anteilen, die zweite Säule der Genossenschaftsförderung, läuft nach wie vor weitgehend ins Leere. Seit Juni 2023 wurden 21 Anträge gestellt, davon wurden sechs genehmigt und sieben sind noch in der Bearbeitung. Hintergrund hier ist, dass die Förderung eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit durch die IBB voraussetzt. Diejenigen, die es am nötigsten haben – Menschen mit sehr geringem Einkommen oder Geflüchtete – werden so von der Förderung ausgeschlossen. Die GENOSSENSCHAFTER*INNEN fordern daher schon seit langem eine Neuorientierung in der Förderung des Erwerbs von Anteilsscheinen (hier und hier )