Unser Appell: Gästewohnungen an Bürgerkriegsflüchtlinge vermieten

Bürgerkriegsflüchtlinge brauchen Mietverträge, wenn sie nicht gegen ihren Willen in ein anderes Bundesland „umverteilt“ werden wollen. Viele Berliner Genossenschaften verfügen über Gästewohnungen. Die Initiative DIE GENOSSENSCHAFTER*INNEN appelliert darum an die Genossenschaften, diese mit befristeten Verträgen an Geflüchtete zu vermieten.Die private Bereitschaft, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen, ist auch unter den Bewohner:innen von Wohnungsgenossenschaften groß. Man rückt zusammen, um ein Zimmer freizumachen für diejenigen, die dem Grauen des Krieges entkommen sind. Aber dieses ist eben nur eine erste Notfallhilfe.

Viele Ukrainer:innen, die keine Anknüpfungspunkte im übrigen Bundesgebiet haben, würden gerne in Berlin bleiben, bis eine Rückkehr möglich ist. Und hier beginnen die Probleme: Wie andere Flüchtlinge sollen auch die Ankommenden aus der Ukraine in andere Bundesländer „umverteilt“ werden. Maßgeblich ist der „Königssteiner Schlüssel“, der Quoten für die einzelnen Bundesländer festlegt. So soll verhindert werden, dass ein Land „überfordert“ wird.

Die meisten Geflüchteten aus der Ukraine kommen in Berlin an. Berlin beherbergt daher schon jetzt weit mehr Menschen als im „Königssteiner Schlüssel“ vorgesehen ist. Das bedeutet: eine Chance, in Berlin bleiben zu können, gibt es im Regelfall nicht. Wer sich bei der zuständigen Behörde anmeldet, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen (das Visum läuft Ende Mai ab!), kommt in das sogenannte Umverteilungsverfahren.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wer über einen Mietvertrag über mindestens sechs Monate verfügt, kann in Berlin bleiben. So sieht es eine Berliner Sonderregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge vor (Formular hier: https://www.berlin.de/formularverzeichnis/?formular=/labo/zuwanderung/_assets/bestatigung_uber_dauerhafte_gewahrung_einer_unterkunft_fur_ukrainische_gefluchtete.pdf)

Darum muss jede Chance genutzt werden, nicht nur Notbetten zu organisieren, sondern Wohnungen und Apartments mit regulärem Mietvertrag zur Verfügung zu stellen. Das ist angesichts des angespannten Wohnungsmarktes bekanntlich schwer.

Die Genossenschafter*innen: „Wohnungsgenossenschaften sind entstanden als solidarische Antwort auf die Wohnungslosigkeit nach den beiden Weltkriegen. Jetzt gilt es, diese Solidarität wieder zu zeigen. Zum Beispiel, indem Gästewohnungen an ukrainische Bürgerkriegsflüchtlinge vermietet werden. Oder dort, wo es möglich ist, die private Aufnahme in Untermietverträge umzuwandeln. Oder bei der Vergabe freier Wohnungen Bürgerkriegsflüchtlinge zu berücksichtigen.“

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