„Als GENOSSENSCHAFTER*INNEN begrüßen wir die Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können. Damit bestätigt die Kommission eine Rechtsauffassung, die wir GENOSSENSCHAFTER*INNEN von Anfang an vertreten haben.
Ein kräftige Klatsche ist das Gutachten für den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und jene Genossenschaftsvorstände, die vor dem Volksentscheid mit der Behauptung, auch Genossenschaften könnten vergesellschaftet werden, gezielt Unsicherheit und Angst unter den Genossenschaftsmitgliedern geschürt haben.
„Auch von den Genossenschafter*innen, einem Zusammenschluss von Mitgliedern Berliner Wohnungsgenossenschaften, kommt eine Reaktion: Sie begrüßen den Bericht und die darin enthaltene „Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können.“ Vor dem Volksentscheid hatte insbesondere der BBU davor gewarnt, auch Genossenschaften könnten von Vergesellschaftungen betroffen sein.“ (Tagesspiegel, 29. Juni)
Wenn der BBU und Genossenschaftsvorstände vor dem Volksentscheid Falschinformationen unter den Mitgliedern verbreitet haben, stehen sie nun in der Pflicht, dies zu korrigieren und die Mitglieder über die Ergebnisse der Kommission zu informieren.
Wir fordern den BBU und die Genossenschaftsvorstände auf, die Blockadehaltung gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände als wichtigem Instrument einer sozialen Wohnungspolitik aufzugeben und sich aktiv in die Gestaltung der Umsetzung einzubringen.“