Auch in Genossenschaften ist es ein Ärgernis, wenn Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, die meiste Zeit leerstehen oder gar als Ferienwohnungen weitervermietet werden. Die DIESE eG hat dem jetzt per Satzung einen Riegel vorgeschoben. Am 4.11.24 beschloss die Generalversammlung, folgende Passage in die Satzung aufzunehmen: „Das Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung oder einer sonstigen Nutzungseinheit setzt eine aktive und regelmäßige Nutzung durch das Mitglied voraus. Die Nutzung ausschließlich als Zweitwohnung sowie das dauerhafte Leerstehenlassen oder Nichtnutzen der Wohnung sind untersagt.“ DIESE-Vorstand Werner Landwehr begründete die Satzungsänderung unter anderem mit den wohnungspolitischen Zielen der DIESE eG: „Wir setzen uns dafür ein, dass das knappe Gut Wohnen richtig verteilt ist. Unser Richtwert ist 35 qm pro Person. Wer zwei Wohnungen nutzt, widerspricht diesem Grundprinzip.“