Seit der umstrittenen Kündigung einer Vorständin im November 2023 belastete ein Rechtsstreit die Arbeit der Genossenschaft. Nun kam eine Einigung, auch eine Satzungsreform soll es geben.
Die Aufregung war groß im November letzten Jahres – der Aufsichtsrat wollte eine Vorständin kündigen, rief extra eine außerordentliche Mitgliederversammlung zusammen. Doch die Mitglieder fühlten sich überrumpelt. Sie hatten im Vorfeld keinerlei Informationen erhalten, Nachfragen wurden abgewiegelt – und vor Ort konnten die Belege für ein Fehlverhalten nicht alle überzeugen. Am Ende kam zwar die nötige Mehrheit von 50 % der Stimmen für eine Kündigung des Dienstvertrages zusammen, nicht aber die 75 % Mehrheit für eine Amtsenthebung. Die Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG geriet in eine unmögliche Situation: Sie hatte eine Vorständin, die gekündigt, aber noch im Amt war.
Um die Genossenschaft arbeitsfähig zu halten, berief der Aufsichtsrat kurzfristig ein zusätzliches Vorstandsmitglied, die ausscheidende Vorständin hingegen klagte gegen ihre Entlassung. Der Rechtsstreit zog sich über Monate hin. Eine von den Vertreterinnen und Vertretern mehrfach angemahnte gütliche Einigung kam nicht zustande. Erst beinahe ein Jahr später bewegte sich etwas: Im Oktober 2024 teilte der Aufsichtsrat mit, dass ein Mediationstermin stattgefunden hatte. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich, die ausscheidende Vorständin legte ihr Amt zum 30.9.2024 nieder. Über die Details der Einigung können die Genossinnen und Genossen der GWN nur mutmaßen – hierüber wurde nichts Mitgeteilt. Wahrscheinlich ist jedoch, das durch eine finanzielle Abfindung ein weiterer kostspieliger Rechtsstreit vermieden wurde.
Nicht geklärt waren damit die Probleme von Intransparenz und fehlender demokratischer Beteiligung, die seit 2023 im Konflikt zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sichtbar wurden. Dem Vertrauensverlust soll nun durch eine Satzungsreform abgeholfen werden, die der Aufsichtsrat im November 2024 ankündigte. Vertreterinnen und Vertreter von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliedern sollen sich Anfang nächsten Jahres in einer Kommission treffen, um den Entwurf für eine geänderte Satzung zu erarbeiten. Das letzte Wort darüber hat dann wieder die Mitgliederversammlung.