Baugenossenschaft Ideal: Nach Beschwerde fristlose Kündigung

„Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, eine vernachlässigte Wohnanlage und ein fragwürdiger Verein, der jahrelang diverse Tanz- und Mal-Kurse über die Mieten finanzierte – bei der Baugenossenschaft Ideal scheint einiges im Argen zu liegen. Einer Mieterin, die das nicht hinnehmen will, wurde nun fristlos gekündigt.“ So beschreibt das Mietermagazin die Situation bei der Ideal: https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1223/genossenschaft-ideal-tanz-auf-den-missstaenden-122308a.htm

Nach Vorstandsentlassung: Unruhe in der Wohnungsgenossenschaft Neukölln

Höchstes Beschlussgremium einer Genossenschaft ist die Generalversammlung. Damit die Mitglieder – oder bei großen Genossenschaften die Vertreter:innen – sachgerecht entscheiden können, haben sie ein Informationsrecht. Je wichtiger die Entscheidung, desto mehr Informationen benötigen sie. Häufig aber zeigen sich Aufsichtsrat und Vorstand nicht sehr auskunftsfreudig. Ein besonders krasses Beispiel bietet derzeit die Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG, wo die Vertreterversammlung über die fristlose Entlassung eines Vorstandsmitglieds entscheiden sollte, die Begründungen dafür aber im Vagen blieben. Seitdem tobt die Gerüchteküche. (mehr …)

Spreefeld eG: „Die Eigentumsorientierung hat uns fertig gemacht“

Seit 1996 können Genossenschaften Wohnungen verkaufen. Erste Genossenschaften in Berlin streichen nun diese „Eigentumsorientierung“ aus der Satzung. Manchmal ist es sehr schmerzhaft, manchmal geht es sehr schnell, wie die Erfahrungen der Spreefeld eG und der Ostseeplatz eG zeigen.

Wenn Michael LaFond darüber nachdenkt, warum es so weit gekommen ist, dann kommt er zu dem Ergebnis: „Die Eigentumsorientierung hat uns fertiggemacht!“ LaFond wohnt in einer WG in der Bau- und Wohngenossenschaft Spreefeld Berlin – oder besser: in dem, was davon übriggeblieben ist. (mehr …)

Zwei Jahre erfolgreicher Volksentscheid: Wie der BBU versuchte, das Volksbegehren zu Fall zu bringen – und scheiterte

Am 26. September vor zwei Jahren stimmten 57,6% der Berliner:innen in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Immobilienvermögen. Dies war auch eine Klatsche für den BBU, der mit Gutachten und Stellungnahmen bis zum Schluss versuchte, dem Volksbegehren die Rechtmäßigkeit abzusprechen. Diese Auseinandersetzung gewährt interessante Einblicke in Strategien und Positionen eines ehemals gemeinwohlorientierten Verbandes, in dem heute der Immobilienkonzern Vonovia der größte Beitragszahler ist. Eine Chronologie aus Anlass des zweiten Jahrestages des Volksentscheids. (mehr …)

Das verheißt nichts Gutes:
Architektenverein will Genossenschaft gründen

CDU/SPD wollen Grundstücke künftig nicht mehr nur in Erbpacht vergeben, sondern wieder verkaufen – an Genossenschaften. Die Tinte unter dem schwarz-roten Koalititonsvertrag war noch nicht getrocknet, da kreisten schon die Geier über dem Berliner Grundstücksmarkt. Als Erster meldete sich Tobias Nöfer vom Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg e.V. (AIV) mit der Ankündigung, eine Genossenschaft gründen zu wollen, deren wesentliches Ziel es sei, städtische Grundstücke zu erwerben und zu bebauen. Vor allem das Filetstück Molkenmarkt gerät dabei ins Blickfeld. (mehr …)

Werkswohnungen verkleidet als Genossenschaft ?
Das Kapital kapert die Idee solidarischen Wohnens

Die Havelschanze ist ein attraktives Wohngebiet am Spandauer Nordhafen. Hier entsteht auf einer Brache eine schicke Wohnanlage mit 110 Wohnungen. Die Anlage ist ein Projekt der „Ersten Mitarbeiterwohnungsbaugenossenschaft Job & Wohnen Berlin eG“.  „Job & Wohnen“ rühmt sich, Facharbeitermangel und Wohnungsnot gleichermaßen zu bekämpfen. Aber ist das Unternehmen wirklich eine Wohnungsgenossenschaft? Daran hat selbst der Wohnungsverband GdW Zweifel.

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Unruhe in Groß-Berlin – Mitgliederversammlung verweigert Entlastung

Die Wohnbau-Genossenschaft Groß-Berlin eG in Spandau-Hakenfelde hat etwa 320 Wohnungen. Bis 2018 ging es dort beschaulich zu. Dann begann die Katastrophe. Der Vorstand, ein ehemaliger Prüfer des BBU, kaufte für rund 1,5 Mio € eine Immobilie in der Nähe. Das wurde viel teurer als geplant. Das Fundament musste erneuert werden, Asbest wurde gefunden, insgesamt zeigt der Bau konstruktive Mängel.  4,7 Mio € sind bisher für sechs Wohnungen (!) geplant. Die Kreditsumme musste erheblich erhöht werden, statt einem leichten Plus wie in den Jahren zuvor machte die Genossenschaft mächtig Minus. 1,8 Mio € schiebt sie nun als Verlustvortrag vor sich her. Das ist mehr als die jährlichen Mieteinnahmen der gesamten Genossenschaft. (mehr …)

Raus aus dem BBU – aber wohin?

Der BBU sieht sich nicht als sozialer, gemeinwirtschaftlich orientierter Akteur, sondern als ein Verband, der die Renditeoptimierung seiner Mitglieder an die erste Stelle stellt: „Der BBU sichert als Interessenverband die Rahmenbedingungen für die nachhaltige Ertragskraft seiner Mitgliedsunternehmen.“ – so heißt es gleich zu Anfang auf der Homepage. Entsprechend massiv hat er in den letzten Jahren jede politische Initiative attackiert, die eine Beschränkung von Mietpreissteigerungen vorsah. Das passt zwar zur Politik des BBU-Mitglieds Vonovia, aber kaum zu den Vorstellungen von solidarischem Wohnen, dem sich die Genossenschaftsbewegung verpflichtet fühlen sollte. Kein Wunder, dass der Austritt aus dem BBU bei vielen Genossenschaftsmitgliedern ein Thema ist. Aber was ist die Alternative? (mehr …)

2022 – ein wohnungspolitischer Rückblick

Das vierte Jahr unseres Bestehens neigt sich dem Ende zu – im Mai 2023 werden wir unseren fünften Geburtstag feiern. Wo stehen die Berliner Genossenschaften, wo die Genossenschafter*innen heute? Ein Jahresrückblick.

Wohnungspolitisch war 2022 ein schwieriges Jahr: Die Vorkaufsregelung, ein zaghafter Schritt zur Bändigung der Spekulation auf dem Wohnungsmarkt, wurde von den Gerichten einkassiert. Die Entscheidung über die Vergesellschaftung, von der Mehrheit der Berliner:innen im Volksentscheid 2021 beschlossen, wurde auf die lange Kommissionsbank geschoben. Und das von Bürgermeisterin Giffey als Wundermittel gepriesene Bündnis mit der privaten Wohnungswirtschaft hat „viel gewollt und wenig erreicht“ (Berliner Zeitung, 14.12.), was nicht verwundert, da man auf freiwillige Vereinbarungen setzte, sonst wäre die private Wohnungswirtschaft ausgestiegen. (mehr …)

BBU – Totengräber der Genossenschaftsbewegung

Dass Genossenschaften nicht enteignet werden, liegt in der Logik des Artikel 15 des Grundgesetzes, der die gesetzliche Grundlage für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ bildet. Dort heißt es, dass Privateigentum in Gemeineigentum oder „in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ überführt werden kann. Da Genossenschaften zu diesen „anderen Formen“ gehören, können sie gar nicht enteignet werden, denn sie sind schon Teil der Gemeinwirtschaft. Das galt lange Zeit. Doch dann kam Maren Kern, als Vorstand des BBU höchste Verbandsrepräsentantin der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen, und erklärte: „Genossenschaften sind zwar gemeinwohlorientiert, aber nicht gemeinwirtschaftlich.“ (so zuletzt in einer BBU-Pressemitteilung vom 10.9.) (mehr …)