Deckeln, Demokratisieren, Vergesellschaften: Kongress diskutiert Wege aus der Wohnungskrise

Mit der Abschlusserklärung „Wohnen ist keine Ware, Vergesellschaftung jetzt umsetzen“ ist am 27. Mai der  wohnungspolitische Enteignungskongress von ASTA TU, Rosa-Luxemburg-Stiftung und „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zu Ende gegangen. An drei Tagen diskutierten mehr als 700 Teilnehmer:innen aus dem gesamten Bundesgebiet auch mit internationalen Gästen über Schritte, um die gegenwärtige Wohnungsnot zu reduzieren und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums wiederherzustellen. Zu den Forderungen gehören neben der Enteignung großer Wohnungskonzerne auch politische Regulierungen, um die Profite mit Wohnraum zu begrenzen, eine Stärkung der Mieterrechte und die Bewirtschaftung von Wohnraum in demokratischer Kontrolle (Hier die Abschlusserklärung im Wortlaut. Foto: Ian C.)

Die GENOSSENSCHAFTER*INNEN brachten mit dem Workshop „Demokratisierung des Wohnens in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen“ ( HIER) und dem Workshop „Wohnen jenseits des Markts – Herausforderungen für ein gemeinnütziges Wohnen“ (HIER haben genossenschaftlich Perspektiven ein.

Im Wortlaut: Die Abschlusserklärung

Wohnraum ist keine Ware – Vergesellschaftung jetzt umsetzen
Auf dem Börsenparkett kann man nicht wohnen. Und dennoch besitzen nicht Privathaushalte, Kleinvermieter*innen oder Kommunen, sondern Aktiengesellschaften die größten Wohnungsbestände unserer Republik. Viele dieser Wohnungen stammen aus öffentlichen Beständen, wurden mit Steuergeldern und Subventionen erbaut – und seit den 1990ern zu Spottpreisen privatisiert. Seit dem Ende der Wohnungsgemeinnützigkeit 1990 gaben Staat und Kommunen Wohnungspolitik in die Hände des Marktes.
Die Auswirkungen auf unsere Städte und ihr soziales Leben sind verheerend. Mietpreise steigen, das Angebot an leistbarem Wohnraum schrumpft weiterhin, Hunderttausende von Sozialwohnungen fallen aus der Bindung. Menschen rutschen in die Armut ab, oder werden aus ihrem sozialen Umfeld vertrieben
Doch eine Neuordnung des Wohnungsmarktes ist nicht in Sicht. Wo überhaupt eingegriffen wird, sind die Maßnahmen oberflächlich oder kosmetisch. Der „Milieuschutz“ ist seit der gerichtlichen Abschaffung des Vorkaufsrechtes völlig zahnlos, Ersatz ist nicht in Sicht. Ähnlich ging es auch der einzig mutigen Reform der letzten Jahre: dem Berliner Mietendeckel. Er weckte Hoffnungen auf eine Regulierung der Mietpreise, wie sie in der Gründerzeit der Republik selbstverständlich war. Doch ein in unseren Augen skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entzog den Ländern unter der Hand diese Kompetenz und brachte den Mietendeckel zu Fall.
Seitdem kommt aus der Politik gar nichts mehr, die Mieterinnen und Mieter werden alleine gelassen. Die einst im Mieterschutz federführende Berliner Landesregierung wirkt wie gelähmt, das im Wahlkampf 2021 gegebene Sozialdemokratische Versprechen eines „Mietenmoratorium“ ist längst gebrochen. Objektive Hindernisse für mutige Maßnahmen gibt es nicht: ein Bundesmietendeckel wäre morgen umsetzbar. Doch es fehlt der politische Wille.
Gegenimpulse kommen vor allem aus den sozialen Bewegungen unserer Städte, am deutlichsten jüngst aus Berlin: Eine Million Menschen forderten per Volksentscheid ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Die hinhaltende Taktik des Berliner Senats gegenüber diesem Akt der Volkssouveränität ist ein Skandal, den wir verurteilen. 100 Tage Nichtstun bis überhaupt erst eine Kommission zusammentrat, deren Kompetenzen bis heute unklar sind – das ist das Gegenteil von dem versprochenen „Respekt“ für das Abstimmungsergebnis.
Das Fremdeln der Berliner Politik mit dem Volksentscheid zeigt, dass viele Entscheiderinnen und Entscheider noch nicht verstanden haben: Der Markt schafft keinen bezahlbaren Wohnraum.
Wir fordern daher die Abkehr von der Marktsteuerung im Wohnungswesen. Wohnungen sind keine Ware, sie gehören nicht an die Börse.
Bauen um jeden Preis ist auch in ökologischer Hinsicht für das Erreichen der Klimaziele keine Lösung. Der immense Ressourcen- und Flächenverbrauch im renditegetriebenen Bau- und Wohnungssektor macht auch in klimapolitischer Hinsicht ein Umsteuern hin zu demokratisch kontrolliertem und dem Gemeinwohl verpflichteten Wohnraum notwendig.
Erstes Ziel aller Wohnungspolitik müssen öffentliche und gemeinwirtschaftliche Eigentumsformen sein. Dieses Prinzip nennen wir „Vergesellschaftung“. Dazu gehört die Enteignung großer Wohnungskonzerne – aber auch politische Regulierungen, die Profite mit Wohnraum begrenzen, Mieterrechte stärken und die Bewirtschaftung von Wohnraum demokratischer Kontrolle unterstellen.

Folgende Schritte halten wir für notwendig:
– Partnerschaften, Runde Tische und ähnliche Abkommen mit Immobilienkonzernen waren bisher stets zum Schaden der Mieterinnen und Mieter. Sie sind sofort zu beenden, in Kommunen, Ländern und auf Bundesebene.
– Das von der Bevölkerung mehrheitlich gewollte Berliner Vergesellschaftungsgesetz muss ernsthaft angegangen werden. Die damit befasste Expert*innenkommission muss öffentlich tagen und konkrete Umsetzungswege aufzeigen.
– Bauen um jeden Preis ist keine Lösung. Wir brauchen keine Sozialwohnungen, die in wenigen Jahren wieder Spekulationsobjekt werden. Es muss daher in Bund, Ländern und Kommunen gelten: Öffentliche Gelder nur für Bauten in öffentlichem Eigentum oder in gemeinwirtschaftlicher Trägerschaft.
– Privatisierung von Wohnraum, aber auch Grund und Boden in öffentlichem und staatlichem Besitz muss gestoppt werden. Privatisierungsagenturen wie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) aber auch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) müssen radikal reformiert werden und zu Vergesellschaftungsagenturen werden, die öffentliches Eigentum gemeinnützig verwalten und vermehren.
– Die Bundesregierung muss den Mietendeckel freigeben. Wir brauchen eine sofortige Öffnungsklausel im Bundesrecht, die Länder und Kommunen erlaubt, Miethöhen wirksam zu regulieren.
– Das Vorkaufsrecht der Kommunen muss wiederhergestellt und gestärkt werden. Die Möglichkeit, einen Vorkauf per „Abwendungsvereinbarung“ zu stoppen, muss entfallen, Vorkäufe müssen deutlich unterhalb der gegenwärtig spekulativ überhöhten „Marktpreise“ möglich sein.
Mittelfristig müssen Maßnahmen wie Vorkaufsrecht und Mietendeckel und Zweckentfremdungsverordnungen zusammengeführt werden zu Wohnungswirtschaftsgesetzen auf Landesebene. Ihr Ziel muss sein, die Möglichkeit von Profiten mit der gegenwärtigen Wohnungsnot zu reduzieren und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums wiederherzustellen. Auch hier muss der Bund Öffnungsklauseln erlassen, damit die Länder wirksame Regeln erlassen können.

Workshops der GENOSSENSCHAFTER*INNEN auf der Enteignungskonferenz 27.-29. Mai

Am Himmelfahrtswochenende (27.-29. Mai 2022) wird eine große bundesweite Konferenz rund um die Themen Enteignung und Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen in den Räumen der TU Berlin stattfinden. Eröffnet wird die Konferenz von Balakrishnan Rajagopal, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Wohnen. In Podiumsdiskussionen und Workshops werden Hintergründe der derzeitigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt beleuchtet, Alternativen diskutiert und Praxiserfahrungen weitergegeben.

Die GENOSSENSCHSCHAFTER*INNEN bringen auf dem Kongress die genossenschaftliche Perspektive mit zwei Veranstaltungen am Samstagnachmittag ein. Um 14 Uhr geht es um Selbstverwaltung und Demokratisierung des Wohnens in unterschiedlichen Rechtsformen und Eigentumsverhältnissen, um 16.30 Uhr untersuchen wir Chancen und Grenzen der Vorschläge für eine neue Gemeinnützigkeit.

Das gesamte Programm ist hier
Ein tabellarischen Überblick zum Download hier: Programm_überblick. 
Direkt zur Anmeldung geht es hier

Wir sehen uns in der TU!

„Wer abreißt, ist von gestern!“

BWV zu Köpenick ignoriert soziale und ökologische Folgen von Neubau

Das Zitat der Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, scheint beim Vorstand des Beamten-Wohnungsvereins zu Köpenick auf taube Ohren zu treffen. In Marienfelde plant die Wohnungsgenossenschaft, 48 gut erhaltene und günstige Wohnungen abzureißen und durch wesentlich teurere zu ersetzen. Dass dies ausgerechnet von einer Genossenschaft betrieben wird, verwundert, ist aber leider auch kein Einzelfall. Betroffen sind 12 Mietparteien im Luckeweg mit einem Durchschnittsalter von 70 Jahren, die trotz des lebenslangen Wohnrechts als Genossenschaftsmitglieder ausziehen müssten. Ein von der Fraktion „Die Linke“ in der BVV Tempelhof-Schöneberg eingebrachtes Gutachten von Matthias Bauer belegt, dass Abriss und Neubau nicht nur sozial, sondern auch ökologisch nicht vertretbar sind. Betroffene Mieter wenden sich an die Öffentlichkeit (Offener Brief der Mietergemeinschaft Luckeweg 31 – 37).

Genossenschaften gegen Krieg und Militarisierung

Gegen Kriege – hier die Fassade der Wohnungsgenossenschaft Möckernkiez an der Yorckstraße: Die blauen Banner sind eine Aktion der AG Junger Genossenschaften.

Viele Genossenschaftsmitglieder unterstützen geflüchtete Menschen aus der Ukraine und setzen klare Zeichen gegen den Krieg. Die private Bereitschaft, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen, ist auch unter den Bewohner:innen von Wohnungsgenossenschaften groß. Man rückt zusammen, um ein Zimmer freizumachen für diejenigen, die dem Grauen des Krieges entkommen sind. Aber dieses ist eben nur eine erste Notfallhilfe. Geflüchtete brauchen Mietverträge, wenn sie eine Perspektive in Berlin erhalten.
(mehr …)

Unser Appell: Gästewohnungen an Bürgerkriegsflüchtlinge vermieten

Bürgerkriegsflüchtlinge brauchen Mietverträge, wenn sie nicht gegen ihren Willen in ein anderes Bundesland „umverteilt“ werden wollen. Viele Berliner Genossenschaften verfügen über Gästewohnungen. Die Initiative DIE GENOSSENSCHAFTER*INNEN appelliert darum an die Genossenschaften, diese mit befristeten Verträgen an Geflüchtete zu vermieten. (mehr …)

Presseschau:

Genossenschaften – nur „Solidarisch mit sich selbst“?

Nachdem sich in der Auseinandersetzung um den Mietendeckel und das Volksbegehren viele Genossenschaften offen auf die Seite der Immobilienlobby geschlagen haben, zieht Wohnungsbauexperte Nicolas Šustr im nd eine kritische Bilanz der aktuellen Genossenschaftsszene: Genossenschaften seien nur solidarisch mit sich selbst, „agieren als Zusammenschluss von Kleinkapitalisten“. Echte Veränderungen erwartet er bis auf weiteres nicht, Initiativen wie DIE GENOSSENSCHAFTER*INNEN, die sich für mehr Demokratie und eine solidarische Wohnungspolitik einsetzen, zeigten noch keinen „durchschlagenden Erfolg“. Zum Text: Hier

Bezirksamt übt Vorkaufsrecht für 26 Wohnungen zu Gunsten der Genossenschaft SelbstBau eG aus

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat im August sein Vorkaufsrecht für das Grundstück „Boxhagener Str. 37/Gärtnerstr. 19“ zu Gunsten der Wohnungsgenossenschaft SelbstBau e.G. ausgeübt. Das Grundstück umfasst 26 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten und liegt im sozialen Erhaltungsgebiet „Boxhagener Platz“.

Die Käufergesellschaft war nicht dazu bereit, die Musterabwendung des Bezirksamts zu unterzeichnen. Die landeseigene WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH stand für den Erwerb des Grundstücks aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Verfügung.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unterstützt den Erwerb durch die Bereitstellung eines Förderdarlehens. Die Senatsverwaltung für Finanzen bezuschusst den Erwerb mit zehn Prozent aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds“ (SIWANA). Zudem stellt die Investitionsbank Berlin (IBB) ein Darlehen bereit.

In einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bezirksamt hat sich die Genossenschaft dazu verpflichtet, für 20 Jahre das Grundstück nicht in Eigentumseinheiten umzuwandeln, auf den Anbau von Balkonen und Aufzügen zu verzichten, sowie energetische Modernisierungsmaßnahmen nur durzuführen, soweit hierzu eine Rechtspflicht besteht.

Vorstandsmitglied der Wohnungsgenossenschaft SelbstBau e.G. Peter Weber: „Das Haus ist nicht nur unsere zweites genossenschaftliche Wohnprojekt in der Boxhagener Straße, sondern dort auch das zweite mit einem Kino im Erdgeschoss. So können wir weiter dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erhalten. Mietergenossenschaften sind mehr als Wohnen!

Der Friedrichshain-Kreuzberger Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management Florian Schmidt: „Die Vorkaufsbilanz in Friedrichshain-Kreuzberg hat sich mit diesem Vorkauf erneut verbessert. In 2021 konnte das Vorkaufsrecht fünfmal ausgeübt werden und 13 Mal wurde das Vorkaufsrecht abgewendet. Insgesamt wurden 512 Wohnungen gesichert. Mit der Gründung eines bezirklichen Vorkaufsrats und der Verlängerung der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts von zwei auf drei Monate sehe sich ich das Vorkaufsrecht deutlich gestärkt. Die Verfahren mit potentiellen Drittkäufe*innen, insbesondere mit Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Privaten gilt es weiter zu optimieren.“

(Quelle: PM BA Kreuzberg-Friedrichsthain)

Kumi*13 und „Wohnkunst in Biesenthal eG“
schließen Kooperation mit XENION e.V.

Ende November schloss das psychosoziale Zentrum XENION zwei Kooperationen, um die Aufnahme von geflüchteten Familien im selbstorganisierten Wohnprojekt Kumi*13 (Foto) und im Genossenschaftsprojekt Wohnkunst im Biesenthal eG (kurz: WoKuBi) zu ermöglichen. XENION ver­mittelt Wohnraum in Gemeinschaftswohnprojekten und neuen Wohnquartieren an geflüchtete Menschen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind. Die Finanzierung der benötigten Einlagen soll über Spenden und Privatkredite aufgebracht werden.

(mehr …)