Zur Vertreter:innenwahl im Beamtenwohnungsvereins zu Berlin eG erreichte uns folgende Zuschrift:
In einem Schreiben vom 13. Februar 2023 zur Vertreter:innen-Versammlung 2023 des Beamtenwohnungsvereins zu Berlin eG wird folgendermaßen argumentiert:
„Bitte gestatten Sie uns nachstehend in diesem Zusammenhang einige organisatorische Hinweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen und sprechen mit sämtlichen Personenbezeichnungen alle Geschlechter an.“
Nachfolgend wird dann durchgängig die männliche Schreibweise verwendet, es gibt auch kein „Vertreterinnen und Vertreter“, sondern um „der besseren Lesbarkeit“ willen nur die männliche Form. Dies irritiert umso mehr, da der Beamtenwohnungsverein einer der wenigen großen Genossenschaften ist, die einen weiblichen Vorstand haben, sie müssten es doch also besser wissen?
Mittlerweile wird in der Wissenschaft, in der Verwaltung, in den Tagesszeitungen sowie den überregionalen Zeitungen sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise verwendet. Die Gesellschaft besteht zur Hälfte aus Frauen, wieso werden wir der „besseren Lesbarkeit“ halber weggelassen? Das ist unzeitgemäß und diskriminierend allen Mitgliederinnen dieses Vereins gegenüber.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben seinerzeit so formuliert:
Artikel 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Die durchgehende Verwendung der männlichen Schreibweise in diesem Schreiben benachteiligt mich. Ich fühle mich dadurch ausgeschlossen und ausgegrenzt. So geht das einfach nicht mehr – Wo leben wir denn?
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