Als Mitglieder der Möckernkiez eG erklären wir unsere Unterstützung für das Volksbegehren zur Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen in Berlin. Hier erläutern wir unsere Motive und Ziele. Ausführliche Informationen zum Volksbegehren stehen im Internet unter https://www.dwenteignen.de.
Wir haben uns am Aufbau unserer Genossenschaft beteiligt oder sind zu einem späteren Zeitpunkt Mitglied geworden, weil wir diese Rechtsform als gesellschaftliche Alternative zum privatem Eigentum an Wohnraum verstehen und für uns persönlich langfristige Sicherheit zu leistbaren Mieten erreichen wollen.
Von seiner Entstehungsgeschichte her fühlt sich der Möckernkiez nicht nur den Interessen der Mitglieder verpflichtet, sondern will auch einen Beitrag zur solidarischen, inklusiven und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung leisten. Deshalb haben wir als erstes größeres Unternehmen der deutschen Wohnungswirtschaft eine Gemeinwohlbilanz erstellt, die extern mit positivem Ergebnis geprüft wurde.
Wir verstehen uns als Teil der „Kreuzberger Mischung“, die mit ihrer Vielfalt an Lebensentwürfen für uns eine besondere Qualität von Urbanität ausmacht. Auch aus diesem Grund wehren wir uns dagegen, dass Finanzinvestor*innen die Stadt aufkaufen und die Bewohner*innen durch Mieterhöhung und Umwandlung in Eigentumswohnungen vertreiben.
Das Volksbegehren zur Vergesellschaftung der renditeorientierten Unternehmen mit einem Bestand von über 3.000 Wohnungen richtet sich ausdrücklich nicht gegen gemeinwohlorientierte Anbieter von Wohnraum, beispielsweise kommunale Gesellschaften und Genossenschaften. Insgesamt wären rund 240.000 Wohnungen von der Vergesellschaftung betroffen. Ziel des Volksbegehrens ist es, die Spirale ständig steigender Mieten als Folge von spekulativen Aufkäufen zu durchbrechen und langfristige Sicherheit bei leistbaren Mieten zu gewährleisten: Denn Wohnen ist keine Ware, sondern zentraler Teil der sozialen Daseinsvorsorge. Aktuell in der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig ausreichend großer Wohnraum insbesondere für Familien ist.
Der Vorschlag zur Vergesellschaftung beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, wonach der Staat Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel gegen Entschädigung vergesellschaften kann. Ebenso auf das völkerrechtlich festgeschriebene Menschenrecht auf Wohnen („Internationales Abkommen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“) sowie auf Artikel 28 in der Berliner Verfassung („Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.“).
Die Höhe der Entschädigung muss politisch ausgehandelt werden. Die Initiative hat dazu verschiedene Modelle berechnet. Danach kann die Entschädigung vollständig aus den bisherigen Mieten refinanziert werden, ohne den Landeshaushalt zu belasten (Details im Internet: https://www.dwenteignen.de/was-vergesellschaftung-kostet/).
Angedacht ist, dass die vergesellschafteten Wohnungen einer neu zu schaffenden Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) übergeben werden. Anders als die kommunalen, privatrechtlich organisierten Wohnungsgesellschaften Berlins hätte diese einen öffentlichen Zweck ohne Absicht der Gewinnerzielung zu erfüllen, wie beispielsweise die BVG. Für die AöR müssten aber – nach unserer Ansicht – neue Formen der Mitbestimmung durch Mieterinnen und zivilgesellschaftliche Organisationen entwickelt werden.
Die Vergesellschaftung wäre ein weiterer Baustein für die Umsetzung einer gemeinwohlorientierten, nachhaltigen Stadtentwicklung in Berlin. Bereits existierende Ansätze dafür sind der Mietendeckel sowie der vom Senat kürzlich gegründete Berliner Bodenfonds, der dem Ankauf von Grundstücken durch die öffentliche Hand dient.
Als Mitglieder der Möckernkiez eG unterstützen wir das Volksbegehren und sammeln ab dem 26.02.2021 Unterschriften in der eigenen Genossenschaft und in der Nachbarschaft.
Berlin, im Februar 2021