Nach Vorstandsentlassung: Unruhe in der Wohnungsgenossenschaft Neukölln
Höchstes Beschlussgremium einer Genossenschaft ist die Generalversammlung. Damit Vertreter:innen sachgerecht entscheiden können, haben sie ein Informationsrecht. Häufig aber zeigen sich Aufsichtsrat und Vorstand nicht sehr auskunftsfreudig. Ein besonders krasses Beispiel bietet derzeit die Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG, wo die Vertreterversammlung über die fristlose Entlassung eines Vorstandsmitglieds entscheiden sollte. Mehr
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Jahresauftakt der Genossenschafter*innen
Das Interesse an Vernetzung und Austausch von Genossenschaftsmitgliedern, die aktiv werden wollen, ist groß. Das zeigte sich beim Jahresauftakt der GENOSSENSCHAFTER*INNEN. Zehn Genossenschaften waren vertreten, erstmals waren Mitglieder einer neuen telegram-Vernetzungsgruppe dabei, in der sich seit November vor allem Vertreter:innen aus Traditionsgenossenschaften austauschen. Sie fragen sich, wie Vertreter:innen mehr Einfluss auf Vorstandsentscheidungen nehmen können. Mehr
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